Vectron Systems AG: Jahresergebnis 2017 nach Feststellung des Abschlusses durch den Aufsichtsrat der Vectron Systems AG

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Vectron Systems AG: Jahresergebnis 2017 nach Feststellung des Abschlusses durch den Aufsichtsrat der Vectron Systems AG

23.03.2018 / 09:59 CET/CEST
Veröffentlichung einer Insiderinformationen nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.


Das erste Halbjahr des Jahres 2017 war noch geprägt von einer starken Nachfrage nach Kassensystemen aufgrund des Erlasses des Finanzministeriums zur Einzelaufzeichnungspflicht, dessen Übergangsfrist am 31.12.2016 ablief.

 

Wie bereits zum Q3/2017 gemeldet, normalisierte sich die Nachfrage zur Mitte des Jahres 2017, da über 30 % der Kunden die Umstellung bisher noch nicht umgesetzt haben. Durch gezielte Marketingaktionen gelang es Vectron, im vierten Quartal einen Teil dieses Potentials zu heben. Die Gesellschaft hat daher im Gesamtjahr mit EUR 32,38 Mio. den Rekordumsatz des Jahres 2016 von EUR 33,71 Mio. nur um knapp 4 % verfehlt. Überdies konnte Vectron seinen Premiumanspruch im Markt verteidigen und die Margen von 54,4 % auf 55,6 % steigern.



Die Gesellschaft hat neben dem gut laufenden Kerngeschäft weiterhin konsequent in die neuen digitalen Geschäftsfelder wie die "GetHappy"-Kooperation mit Coca Cola investiert.



Der Anstieg im Personalaufwand von +12,6 % und weitere strategische Investitionen im Bereich der Softwareentwicklung dienen der Sicherstellung der Digitalisierungsstrategie bei "GetHappy" und den weiteren Vectron Cloud-Services.

 

Basierend auf diesen wichtigen Investitionen hat die Gesellschaft ein EBITDA von EUR 2,25 Mio. und ein Jahresergebnis in Höhe von EUR 1,07 Mio. erzielt.



Für 2018 erwartet Vectron im Kassenkerngeschäft eine im Vergleich zum Jahr 2017 eher verhaltene Nachfrage. Im kommenden Geschäftsjahr 2019 erwartet Vectron allerdings einen signifikanten Nachfrageboom aufgrund der Wirkung des Gesetzes zum Schutz vor Manipulationen an digitalen Grundaufzeichnungen und der Kassensicherungsverordnung, die ab dem 01.01.2020 unter Androhung hoher Geldbußen den Einsatz einer technischen Sicherungseinrichtung in allen Registrierkassen vorschreiben.





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Thomas Stümmler

Vectron Systems AG

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