Stellungnahme zum Deutschen Corporate Governance Kodex

Die Vectron Systems AG erklärt gemäß § 161 AktG, den Deutschen Corporate Governance Kodex in der Fassung vom 18.06.2009, zu befolgen. Aufgrund unternehmensspezifischer Begebenheiten kommt es zu nachfolgenden Ausnahmen:

D&O-Versicherung (3.8)
Für Organmitglieder ist eine D&O-Versicherung abgeschlossen. Aufgrund der im Vergleich geringen Aufsichtsratsvergütung ist ein Selbstbehalt für den Aufsichtsrat nicht vereinbart.

Corporate Governance Bericht / Erläuterungen (3.10)
Auf einen separaten Corporate Governance Bericht innerhalb des Geschäftsberichtes wird verzichtet, um Wiederholungen zu vermeiden. Die Erläuterungen von Abweichungen von den Empfehlungen des Kodex sind auf der Homepage des Unternehmens einzusehen. Eine nochmalige Darstellung im Geschäftsbericht erfolgt nicht.

Vorstandsvorsitzender oder -sprecher (4.2.1)
Der Vorstand besteht aus zwei gleichberechtigten Mitgliedern. Die Bestellung eines Vorsitzenden oder Sprechers wird als nicht sinnvoll erachtet.

Altersgrenze Vorstand (5.1.2)
Es ist keine Altersgrenze für Vorstandsmitglieder vorgesehen. Die fachliche Qualifikation des Vorstands spielt eine übergeordnete Rolle.

Bildung von Ausschüssen (5.2 / 5.3)
Der Aufsichtsrat besteht aus drei Personen. Die Bildung von Ausschüssen jeglicher Art ist weder erforderlich noch sinnvoll.

Altersgrenze Aufsichtsrat (5.4.1)
Es ist keine Altersgrenze für Aufsichtsratsmitglieder vorgesehen. Die fachliche Qualifikation des Aufsichtsrats spielt eine übergeordnete Rolle.

Erfolgsorientierte Vergütung des Aufsichtsrats (5.4.6)
Die neutrale und unabhängige Kontroll-, Überwachungs- und Beratungsfunktion des Aufsichtsrats wird als sehr wichtig erachtet. Eine erfolgsorientierte Vergütung könnte die Unabhängigkeit des Aufsichtsrats beeinträchtigen. Die Aufsichtsratsmandate werden daher ausschließlich in Form einer festen Vergütung abgegolten.

Stimmrechtsanteile / Aktienbestand Gesellschaftsorgane (6.2 / 6.6)
Hinsichtlich der Veröffentlichung von Stimmrechtsanteilen und des Aktienbesitzes von Vorstands- und Aufsichtsratsmitgliedern an der Gesellschaft, werden die Regularien des Entry Standards angewendet.

AKTUELLE VERSION DER STELLUNGNAHME